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Inhalt: Immobilienservice Minden
vertreten durch: Ch. Timm (Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10Abs.3 MDStV)
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Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Familie Timm, Adresse wie nebenstehend, im nachfolgenden „Vermieter“ genannt. Allgemeines: Hausordnung: Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und ist im Büro der Fa.BAIS auf Wunsch einzusehen. Anmeldungen / Buchungen: Mit Ihrer Anmeldung für ein die Ferienwohnung Sonnendüne in Boltenhagen bieten Sie der Familie den Abschluß eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung erfolgt per email. Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht. Kurtaxe: Die Kurtaxe ist nach den ortsüblichen Tarifen in bar vor Ort zu entrichten. Änderungen: Werden auf Wunsch Änderungen durchgeführt, so geschieht dies kostenlos. Führen diese Änderungen zu einer Verschiebung des Buchungszeitraumes, ist dies wie eine Stornierung des ursprünglichen Zeitraumes und Buchung eines neuen Zeitraumes anzusehen. Änderungen sind jederzeit möglich. Zahlung: Bei Erhalt des Mietvertrages, der zugleich Ihre Rechnung ist, werden 20 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag muß bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt auf einem unserer Konten eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 6-Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Reklamationen: Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht auszuschließen. Diese müssen unverzüglich schriftlich an unsere Mitarbeiter vor Ort weitergeleitet werden. Die Kontaktadresse finden Sie in der Gästemappe. Sollte das Problem in der angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer gegenüber dem Vermieter geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte. Ersatzmieter: Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. den behördlichen Vorschriften entgegen steht. Rücktritt / Rücktrittsgebühren Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, wird pro angemietetem Objekt/Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung fällig: > bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Gesamtmietpreises > vom 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises > ab 34. Tag vor Mietbeginn 80 % des Gesamtmietpreises > ab 1 Tag vor Reiseantritt, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Mietbeginn 100 % des Gesamtmietpreises. > zusätzliche Storno-Bearbeitungsgebühr einmalig: 50,00 € , die Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Aufhebung des Mietvertrages: Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten. Umgang mit der Mietsache: Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am Abreisetag besenrein zu übergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch das von uns beauftragte Personal durchgeführt. Leichte Arbeiten, wie Abwaschen, Betten be- und abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren sind vom Mieter selbst zu erledigen. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter haftet bei Verlust/Diebstahl der ihm ausgehändigten Schlüssel. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Vertragspartner/Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Druckfehler: Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand: Minden